Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu folgenden Themen:

Mieten bei der KOWO

Aktuell bewirtschaften wir gut 2100 Wohnungen in Heilbad Heiligenstadt und den Orten Uder, Wüstheuterode, Arenshausen, Ershausen, Günterode, Geisleden, Kalteneber und Geismar.

Erfahren Sie mehr über unsere Wohnorte.

Ja, wir bieten Ihnen möblierte Wohnungen auf Zeit an. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Cityapart oder direkt bei unserem Team.

Eine 1-Raum-Wohnung, auch Einzimmerwohnung genannt, besteht aus einem Wohnraum, der sowohl als Wohn-, Schlaf- und Essbereich genutzt wird. Zusätzlich gibt es eine separate Küche oder eine offene Küchenzeile sowie ein eigenes Badezimmer.

Für wen eignet sich eine 1-Raum-Wohnung?
Diese Wohnform ist ideal für Singles, Studierende, Auszubildende oder Pendler, die eine kompakte und kostengünstige Wohnlösung suchen. Auch Senioren oder Personen, die einen Zweitwohnsitz benötigen, profitieren von dieser Wohnform.

Welche Vorteile bietet eine 1-Zimmer-Wohnung?

  • Günstigere Miete und Nebenkosten im Vergleich zu größeren Wohnungen
  • Weniger Reinigungsaufwand und Pflegeaufwand
  • Oft in zentraler Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Effiziente Raumnutzung und gemütliches Wohnambiente

Sehen Sie sich gern direkt unsere freien Wohnungen an. Vielleicht ist schon etwas Passendes für Sie dabei.

Eine 2-Raum-Wohnung besteht aus zwei separaten Zimmern – in der Regel einem Wohnzimmer und einem Schlafzimmer – sowie einer Küche und einem Badezimmer. Je nach Grundriss kann es zusätzlich einen Flur, einen Balkon oder einen Abstellraum geben.

Für wen eignet sich eine 2-Zimmer-Wohnung?
Diese Wohnungsart ist ideal für Singles, Paare oder Senioren, die eine kompakte, aber komfortable Wohnlösung suchen. Sie bietet genügend Platz für eine flexible Nutzung der Räume, sei es als Arbeitszimmer oder als Gästezimmer.

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Eine 3-Raum-Wohnung besteht aus drei separaten Zimmern, die flexibel als Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer genutzt werden können. Zusätzlich gehören in der Regel eine Küche, ein Badezimmer sowie ein Flur zur Wohnung.

Für wen eignet sich eine 3-Raum-Wohnung?
Diese Wohnungsgröße ist ideal für Paare, kleine Familien oder Wohngemeinschaften. Auch Einzelpersonen, die mehr Platz für ein Homeoffice oder ein Gästezimmer benötigen, profitieren von einer 3-Raum-Wohnung.

Welche Ausstattung hat eine 3-Zimmer-Wohnung?
Die Ausstattung kann je nach Objekt variieren. Viele unserer 3-Raum-Wohnungen verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse, moderne Bäder und gut geschnittene Grundrisse. Informationen zu spezifischen Wohnungen finden Sie in unseren Exposés.

Wie hoch sind die Mietkosten für eine 3-Raum-Wohnung?
Die Mietpreise hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Lage, Größe, Ausstattung und das Baujahr des Gebäudes. Aktuelle Mietpreise können Sie in unseren Wohnungsangeboten einsehen oder direkt bei uns erfragen.

Eine 4-Raum-Wohnung besteht aus vier separaten Wohnräumen, die in der Regel als Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer oder Wohnzimmer genutzt werden. Zusätzlich gehören eine Küche, ein Badezimmer und oft auch ein Balkon oder eine Terrasse zur Ausstattung.

Für wen eignet sich eine 4-Raum-Wohnung?
Diese Wohnungsgröße eignet sich besonders für Familien mit Kindern, Wohngemeinschaften oder Paare, die zusätzlichen Platz für ein Homeoffice oder Gästezimmer benötigen.

Wie groß ist eine 4-Raum-Wohnung durchschnittlich?
Die Wohnfläche variiert je nach Grundriss und Baujahr des Gebäudes. In der Regel haben 4-Raum-Wohnungen eine Größe von ca. 80 bis 120 Quadratmetern.

Wie groß ist eine 4-Raum-Wohnung durchschnittlich?

  • Mehr Platz für Familien oder gemeinschaftliches Wohnen
  • Flexible Nutzung der Räume (z. B. als Büro oder Hobbyraum)
  • Oft mit Balkon oder Terrasse verfügbar

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Eine bewährte Faustregel
Ihre Kaltmiete sollte nicht mehr als 30 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens betragen (in teuren Städten, besonderen Lagen, Wohnungen mit besonderer Ausstattung oder Größe  evtl. bis 40 Prozent). Rechnen Sie zusätzlich 5 bis 15 Prozent für Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müll dazu. Insgesamt sollten Ihre Wohnkosten 35 bis 45 Prozent Ihres Nettoeinkommens nicht überschreiten – sonst wird der Alltag schnell eng.

Ein Beispiel
Bei 1.800 € Nettoeinkommen wären das maximal etwa 540 € Kaltmiete, plus rund 100 bis 270 € Nebenkosten. Die Warmmiete sollte also bei rund 800 € liegen.

Unser Tipp
Achten Sie bei der Wohnungssuche immer auf die Warmmiete, nicht nur auf die Kaltmiete. Erst die Warmmiete zeigt, was finanziell tatsächlich auf Sie zukommt. Vergessen Sie zusätzlich nicht: Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und Hausratversicherung kommen monatlich noch dazu.

Sie sind unsicher, welche Wohnung zu Ihrem Budget passt? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.

Mietvertrag & Kündigung

Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen sollen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies in Schriftform.

Das Mietrecht sieht für Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Schriftform vor.

Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung im Original zu. Wichtig ist, dass alle im Mietvertrag genannten Vertragspartner unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung formell unwirksam

Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie vor dem Einzug hinterlegen. Sie dient uns als Absicherung, falls zum Beispiel Mietzahlungen offen bleiben oder Schäden an der Wohnung entstehen.

Die Kaution beträgt zwei Monatskaltmieten und wird separat hinterlegt. Nach Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie die Kaution zurück, sofern keine offenen Forderungen oder Kosten für Schäden bestehen.

Als Mieterin oder Mieter können Sie Ihre Wohnung in der Regel mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingeht, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.

Die Kündigung muss schriftlich und mit Originalunterschrift erfolgen. Sie können uns diese gern vorab per E Mail oder Fax zusenden. Entscheidend für die Frist ist jedoch der Eingang des unterschriebenen Originals bei uns, nicht das Versanddatum oder der Poststempel. Bitte schicken Sie Ihre Kündigung deshalb rechtzeitig ab.

Als Erbin oder Erbe treten Sie in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. Sie können die Wohnung in der Regel mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

Bitte reichen Sie die Kündigung schriftlich mit Originalunterschrift ein. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis über Ihre Berechtigung, zum Beispiel einen Erbschein oder eine Vollmacht. Bestehende oder zukünftige Forderungen aus dem Mietverhältnis gehen auf die Erbinnen und Erben über.

Eine Kündigung ist grundsätzlich verbindlich. Sobald Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, kann sie nicht automatisch zurückgenommen werden.

In Einzelfällen kann eine Rücknahme nach persönlicher Absprache möglich sein. Voraussetzung ist unter anderem:

  1. Es liegt noch keine Weitervermietung vor
  2. Es liegen keine Mietrückstände vor
  3. Es gibt keine anderweitigen Punkte, welche dagegen sprechen

Bitte beachten: Die Vereinbarung einer Kündigungsrücknahme ist kein Regelfall und bedarf immer der individuellen Absprache zwischen Mieter und Vermieter.

Eine Untervermietung ist grundsätzlich möglich, muss aber vorher von uns genehmigt werden. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich und teilen Sie uns mit, wer in die Wohnung oder in einen Teil der Wohnung einziehen soll. Dafür benötigen wir auch eine Kopie des Personalausweises der möglichen Untermieterin oder des möglichen Untermieters.

Eine Zustimmung kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre oder andere Gründe dagegensprechen. In bestimmten Fällen kann die Zustimmung außerdem von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig gemacht werden, wenn die Untervermietung ohne diese Anpassung nicht zumutbar wäre.

Wichtig: Jeder Ein- und Auszug muss uns gemeldet werden. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt.

Grundsätzlich sind Sie nicht dafür verantwortlich, einen Nachmieter zu suchen bzw. bei uns vorzustellen. Sobald eine Wohnung gekündigt wird, bieten wir diese den passenden Interessenten aus unserer Datei an.

Haben Sie bereits einen potenziellen Nachmieter gefunden, dann werden wir auch diesen Interessenten bei der Vergabe der Wohnung berücksichtigen.

Wichtig: Die Entscheidung, welcher Interessent eine Zusage als Nachmieter erhält, treffen wir als Vermieter.

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Sie Ihre Miete einmal nicht zahlen können. Erklären Sie kurz Ihre Situation, damit wir gemeinsam nach einer passenden Lösung suchen können.

Je früher Sie sich melden, desto besser lassen sich Mahnungen, zusätzliche Kosten oder weitere Schritte vermeiden. In vielen Fällen finden wir gemeinsam einen Weg, der für beide Seiten passt.

Eine Zwangsräumung, also die gerichtliche Räumung Ihrer Wohnung durch den Gerichtsvollzieher, ist immer der letzte Schritt. Damit es überhaupt so weit kommt, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Kündigung des Mietverhältnisses
Bevor eine Zwangsräumung durchgeführt werden kann, müssen wir das Mietverhältnis wirksam gekündigt haben (schriftlich und klar begründet). Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich z.B.:

  • Sie über mehrere Monate keine Miete gezahlt haben.
  • Sie dauerhaft gegen den Mietvertrag verstoßen haben, etwa durch wiederholte Ruhestörungen oder unerlaubte Untervermietung.
  • ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt, zum Beispiel Eigenbedarf.

2. Erhebung einer Räumungsklage
Wenn Sie nach einer Kündigung nicht ausziehen oder der Kündigung widersprechen, können wir beim Gericht eine Räumungsklage einreichen. Erst wenn das Gericht der Klage stattgibt und ein Räumungsurteil ergeht, kann eine Zwangsräumung eingeleitet werden.

3. Rechtskräftiges Urteil
Das Gerichtsurteil muss rechtskräftig sein, bevor eine Zwangsräumung erfolgen darf. Sie haben das Recht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, zum Beispiel Berufung. Dadurch kann sich der Vollzug verzögern.

4. Räumungstitel und Gerichtsvollzieher
Mit dem rechtskräftigen Urteil erhalten wir einen sogenannten Räumungstitel. Damit kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Wohnung zu räumen. Sie erhalten vorab eine Räumungsankündigung mit einem konkreten Termin.

5. Sozialklausel & Härtefallregelung
Falls eine Räumung für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde, zum Beispiel wegen Krankheit, hohem Alter oder fehlender Ersatzwohnung, können Sie beim Gericht Vollstreckungsschutz beantragen. Das Gericht prüft dann, ob und wie lange die Räumung aufgeschoben werden kann.

Unser Hinweis:
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn es Probleme gibt. In vielen Fällen lassen sich gemeinsam Lösungen finden, bevor weitere Schritte notwendig werden.

„Besenrein“ bedeutet, dass Sie die Wohnung in einem ordentlich geräumten und grob gereinigten Zustand übergeben. Eine gründliche Endreinigung oder professionelle Reinigung ist damit in der Regel nicht gemeint.

„Besenrein“ umfasst:

  • Böden fegen oder saugen
  • groben Schmutz, Staub und Krümel entfernen
  • Müll, Essensreste und persönliche Gegenstände mitnehmen
  • Küche und Bad oberflächlich reinigen
  • Spinnweben und sichtbaren Schmutz entfernen

Das müssen Sie nicht machen:

  • Fenster putzen
  • Teppiche shampoonieren
  • Fugen, Fliesen oder Geräte intensiv reinigen
  • eine professionelle Reinigung beauftragen

Bitte beachten Sie: Wenn im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll etwas anderes vereinbart wurde z. B. „gründlich gereinigt“ oder „wie übernommen“, können zusätzliche Anforderungen gelten.

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein amtliches Dokument. Mit einem WBS können Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten.

Diese Wohnungen sind oft günstiger als frei finanzierte Mietwohnungen, weil sie durch öffentliche Mittel gefördert werden.

Einen WBS erhalten in der Regel Personen oder Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS:

  • Einkommensgrenze: Sie müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese können je nach Haushaltsgröße und Region unterschiedlich sein.
  • Wohnsitz: Sie müssen in Deutschland wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Alter und Familienstand: In manchen Fällen können weitere Voraussetzungen gelten, zum Beispiel Ihr Alter, Ihr Familienstand oder die Anzahl der Kinder im Haushalt.

Wo kann ich den WBS beantragen?
Im Landkreis Eichsfeld ist das Landratsamt Eichsfeld für die Ausstellung des WBS zuständig. Den Antrag stellen Sie dort bei der zuständigen Stelle für Wohnungswesen.
Hier finden Sie weitere Informationen, Formulare zum Download, die genauen Einkommensgrenzen und Hinweise zu den benötigten Unterlagen.

Forderungsmanagement ist der systematische Prozess, um ausstehende Mietzahlungen (Rückstände) effizient zu erheben, Zahlungsausfälle zu verhindern und die Liquidität des Vermieters zu sichern, was von Mahnungen über Teilzahlungsvereinbarungen bis hin zu gerichtlichen Schritten (z.B. Räumung) reichen kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

Reparaturen & Umbauten

Sie können Ihre Reparatur in unserem Mieterportal, telefonisch 03606 66930 oder per Mail an kontakt@kowo-obereichsfeld.de anmelden.

Ob Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen – im Falle einer Havarie kontaktieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle (03606 66930) zu unseren Servicezeiten:

Montag – Donnerstag
07:30 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr – 13:00 Uhr

Außerhalb unserer Servicezeiten setzen Sie sich bitte mit unserer Rufbereitschaft in Verbindung:

Sanitär:
03606 669326

Elektro:
03606 601112

Sämtliche mietereigenen An- und Umbauten sind genehmigungspflichtig. Hierzu zähen z.B. das Anbringen von zusätzlichen Schlössern, das Einbringen von Fußbodenbelag wie Parkett, Laminat und Fliesen sowie das Installieren von Markisen und Jalousien. Beim Auszug ist die Mietsache in ihren Ursprungszustand zurückzusetzen.

Bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung müssen vorab von uns genehmigt werden. Bitte stimmen Sie geplante Maßnahmen daher immer zuerst mit uns ab.

Wichtig:
Die Arbeiten müssen fachgerecht und durch einen Fachmann ausgeführt werden.

Betriebskosten & Energie

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. In der Regel stellen wir die Betriebskostenabrechnung im Sommer des Folgejahres zu, meist im Juli oder August.

Sie erhalten Ihre Betriebskostenabrechnung per Post. Falls Sie später noch einmal eine Kopie benötigen, können wir Ihnen diese bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Ja, denn ausschlaggebend für die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten ist der Mietvertragszeitraum. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in dieser Zeit tatsächlich in der Wohnung gewohnt haben oder nicht.

Maßgeblich für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung ist Ihr Mietvertragszeitraum innerhalb des Abrechnungsjahres. Erst nach Vorliegen aller Rechnungen für diesen Abrechnungszeitraum ist es möglich, die Betriebskostenabrechnung für alle Mieter:innen entsprechend Ihrer Mietvertragsdauer zu erstellen. Dieser Zeitraum wird unter dem Abrechnungszeitraum angegeben.

Bitte informieren Sie Ihren Stromanbieter rechtzeitig vor Ihrem Einzug oder Auszug über den Umzug.

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Stromanbieterwechsel. Ein Umzug kann nicht mehr rückwirkend bis zu sechs Wochen später gemeldet werden. Die Meldung muss vor dem tatsächlichen Umzug erfolgen.

Warum diese Änderung?
Die neue Regelung basiert auf einer Vorgabe der Bundesnetzagentur. Der Lieferantenwechsel soll seit Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Damit das technisch und organisatorisch funktioniert, muss der Wechselprozess frühzeitig gestartet werden, also vor dem tatsächlichen Umzugstermin.

Was passiert bei verspäteter Meldung?
Wenn Sie Ihren Stromanbieter nicht rechtzeitig informieren, kann der Stromanschluss weiterhin auf die bisherige Mieterin oder den bisherigen Mieter laufen. Der Verbrauch der neuen Bewohnerin oder des neuen Bewohners kann dann falsch zugeordnet werden. Das führt zu unnötigem Aufwand, falschen Abrechnungen oder möglichen Zusatzkosten.

Aktuell werden stetige Preiserhöhungen diverser Rohstoffe und Konsumgüter im alltäglichen Leben wahrgenommen. Man geht davon aus, dass diese Preise langfristig das neue Niveau halten werden. Daher bitten wir Sie, diese erhöhten Energiekosten in Ihre persönliche finanzielle Situation einzukalkulieren um eventuellen finanziellen Engpässen entgegenzuwirken.

Die Müllentsorgung im Landkreis Eichsfeld wird von der EW Entsorgung vorgenommen. Die Entsorgung von Glas und Papier/Pappe findet in der Regel an Sammelplätzen statt und ist kostenfrei. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt ebenfalls kostenlos. Die Entsorgung des Restmülls erfolgt auf Basis der Gebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Die EW Entsorgung führt die Entsorgung durch und erstellt die Abrechnungen.

Rund um die Wohnung

Diese Bescheinigung benötigen Sie immer in aktueller Form, wenn Sie Leistungen (z.B. ALG II) beantragen möchten. Sie gibt Auskunft über Ihre Unterkunftskosten. Schreiben Sie eine kurze Mail an mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de. Sie erhalten diese ausgefüllt von uns zurück.

Rücksicht macht das Zusammenleben angenehmer. Laute Musik, Bohrgeräusche oder andere störende Geräusche müssen Nachbarinnen und Nachbarn nicht dauerhaft hinnehmen. Bitte achten Sie deshalb auf die geltenden Ruhezeiten und vermeiden Sie unnötigen Lärm.

Gesetzliche Ruhezeiten
In Thüringen gelten an Werktagen Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Diese Zeiten gelten auch für unsere Wohnungen. An Sonn und Feiertagen gilt ganztägige Ruhezeit. Der Samstag zählt als Werktag.

Zu vermeiden sind:

  • Musik hören über Zimmerlautstärke
  • Türen zuschlagen und ähnlicher Lärm
  • Heimwerken innerhalb der Wohnung
  • Laute Streitgespräche
  • Musizieren, Fernsehen und Computerspiele über Zimmerlautstärke
  • Partys und Versammlungen
  • lautes und dauerhaftes Hundegebell

Was gilt für Handwerkerarbeiten?
Handwerkerarbeiten in der Wohnung sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht dauerhaft zur Lärmbelästigung werden und die Ruhezeiten eingehalten werden. Ausgenommen sind Arbeiten durch gewerbliche Handwerksbetriebe, zum Beispiel im Rahmen von Renovierungen oder Instandsetzungen.

Was bedeutet Zimmerlautstärke?
Eine genaue gesetzliche Definition gibt es nicht. Im Allgemeinen bedeutet Zimmerlautstärke, dass Geräusche möglichst nur in dem Raum hörbar sein sollten, in dem sie entstehen. Andere Mieterinnen und Mieter sollen durch die Nutzung Ihrer Wohnung nicht unzumutbar gestört werden.

Was passiert bei Verstößen?
Bei einer akuten Ruhestörung, zum Beispiel durch eine laute Party in der Nacht, kann die Polizei eingeschaltet werden. Zusätzlich kann ein Bußgeld wegen Ruhestörung drohen.
Wenn Ruhezeiten regelmäßig missachtet werden, können wir als Vermieter informiert werden. In solchen Fällen prüfen wir den Sachverhalt und können bei wiederholten oder schweren Verstößen eine Abmahnung aussprechen. In besonders schweren Fällen kann auch eine Kündigung des Mietvertrags möglich sein.

Bitte senden Sie uns Beschwerden immer schriftlich. Auf Grundlage telefonischer Aussagen können wir in der Regel keine verlässlichen Maßnahmen einleiten. Hilfreich ist ein aussagekräftiges Protokoll mit Angaben zu Art, Dauer, Uhrzeit und Intensität der Störung. So können wir Ihr Anliegen besser prüfen und die nächsten Schritte einleiten.

Die Anmeldung des Sperrmülls erfolgt online oder mit einer sogenannten Spermüllkarte bei der EW Entsorgung. Hierzu benötigen Sie die Kundennummer Ihres Wohnhauses. Diese können Sie gerne bei uns telefonisch (03606 66390) oder per Mail (mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de) erfragen. Weitere Informationen zur Mülltrennung Müllentsorgung finden sie auf der Unterseite Service.

Ändert sich Ihre Bankverbindung oder wünschen Sie künftig einen Lastschrifteinzug, dann teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit.

Für eine Änderung Ihres Namens schicken Sie uns bitte eine Kopie der amtlichen Urkunde über die Änderung des Namens z. B. eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.

Die Tierhaltung in der Wohnung muss grundsätzlich vorher von uns genehmigt werden. Eine Ausnahme gilt in der Regel für Kleintiere wie Zierfische, Vögel oder Hamster.

Voraussetzung ist, dass die Kleintiere artgerecht und in üblicher Anzahl gehalten werden. Für Hunde und Katzen benötigen Sie immer unsere vorherige Zustimmung.In bestimmten Fällen kann es Gründe geben, die Zustimmung zur Tierhaltung zu verweigern. Bitte sprechen Sie uns deshalb vor der Anschaffung eines Haustieres an.

Unter Berücksichtigung unserer Auflagen können unsere Mieter selbstverständlich ihre Balkonkraftwerke installieren.

Wichtig:

  • Holen Sie vorab die Freigabe der KOWO ein. Unsere Mieterbetreuung steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse für ein Balkonkraftwerk geeignet ist.
  • Achten Sie darauf, dass ausreichend Platz vorhanden ist und genügend Sonne auf die Anlage fällt.
  • Klären Sie, ob für die Installation weitere Genehmigungen erforderlich sind.
  • Prüfen Sie mit Ihrem Stromanbieter oder Messstellenbetreiber, ob Ihr aktueller Stromzähler geeignet ist oder ausgetauscht werden muss.
  • Registrieren Sie das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Informieren Sie Ihre Hausrat und Haftpflichtversicherung über die Installation und klären Sie, ob mögliche Risiken abgesichert sind.

Fahrräder dürfen nur dort abgestellt werden, wo sie niemanden behindern und keine Fluchtwege versperren. Besonders in Treppenhäusern, Hausfluren und Eingangsbereichen ist darauf zu achten, dass Rettungswege jederzeit frei bleiben.

Bitte beachten Sie:

  • Nutzen Sie nach Möglichkeit die vorgesehenen Fahrradabstellflächen, Keller oder Fahrradräume.
  • Stellen Sie Fahrräder nicht in Treppenhäusern, Hausfluren oder vor Wohnungstüren ab, wenn dadurch Wege eingeengt oder versperrt werden.
  • Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit vollständig nutzbar bleiben.
  • Akkus von E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter dürfen nicht unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsflächen geladen werden.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Mieter:innen, besonders in Häusern mit vielen Parteien und begrenztem Platz.

Sicherheit

Unbefugte Personen im Haus

Bitte seien Sie aufmerksam, wenn sich fremde Personen in Kellergängen, Hausfluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen aufhalten und angeben, Reparatur oder Vermessungsarbeiten durchzuführen.

Offizielle Arbeiten werden von uns immer schriftlich angekündigt und finden in der Regel werktags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.

Bitte seien Sie wachsam:

Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld mbH

Wilhelmstraße 102
37308 Heilbad Heiligenstadt